Entlassen wegen Krankheit: Häufiger als man denkt
Es passiert öfter als man meinen würde: Ein Arbeitnehmer ist wegen Krankheit längere Zeit abwesend. Der Arbeitgeber, der die Situation satt hat, entscheidet sich für eine Entlassung — nicht wegen Überschreitung des Entgeltfortzahlungszeitraums, sondern mit dem Vorwand "schlechte Leistung".
Art. 2110 des Bürgerlichen Gesetzbuchs: Der Entgeltfortzahlungszeitraum
Das Gesetz bietet ein klares Schutzinstrument: Art. 2110 des Bürgerlichen Gesetzbuchs legt fest, dass ein wegen Krankheit abwesender Arbeitnehmer nicht entlassen werden darf, bis der im anwendbaren Tarifvertrag festgelegte Entgeltfortzahlungszeitraum abgelaufen ist.
Der Kassationsgerichtshof hat eindeutig geurteilt: Schlechte Leistung die durch Krankheit verursacht ist, stellt keinen disziplinarischen Entlassungsgrund dar.
Wie man sich verteidigt
- Verbleibende Tage des Entgeltfortzahlungszeitraums im eigenen Tarifvertrag prüfen
- Alle Krankenscheine aufbewahren
- Bei Erhalt einer Entlassung: 60 Tage für die schriftliche Anfechtung
- Anwalt oder Gewerkschaft sofort kontaktieren