Die Verhaltensweisen, die den Job kosten können
Viele Arbeitnehmer tun sie täglich, ohne zweimal darüber nachzudenken. Dennoch hat der Kassationsgerichtshof wiederholt geurteilt, dass bestimmte Verhaltensweisen am Arbeitsplatz eine Entlassung rechtfertigen können, auch wenn sie harmlos erscheinen.
Private Nutzung von Firmengeräten
Firmenhandy für private Anrufe, Firmenwagen für private Erledigungen, Firmencomputer für persönliche Konten: Der Kassationsgerichtshof hat klargestellt, dass wiederholte private Nutzung von Firmenressourcen das Vertrauensverhältnis untergräbt und eine Entlassung rechtfertigen kann.
Das Gericht hat das Konzept des "Zeitdiebstahls" anerkannt: Systematische Smartphone-Nutzung für Social Media während der Arbeitszeit entspricht dem Stehlen von Zeit vom Arbeitgeber.
Weiterleitung von Arbeitsdokumenten an private E-Mail
Vertrauliche Dokumente aus der Firmeninfrastruktur zu extrahieren — auch für scheinbar unschuldige Zwecke wie Heimarbeit — kann Treuepflichten verletzen. Immer die vom Unternehmen bereitgestellten Werkzeuge für Remote-Arbeit nutzen.
Kritik am Arbeitgeber in sozialen Medien
Kritik ist durch die Meinungsfreiheit geschützt, hat aber Grenzen. Posts, die den Ruf des Arbeitgebers schädigen oder vertrauliche Informationen enthalten, können eine Entlassung rechtfertigen.
Was bei einem Disziplinarschreiben tun?
- 5 Tage um Stellungnahme abzugeben
- 60 Tage um eine Sanktion schriftlich anzufechten
- 180 Tage für Klage beim Arbeitsgericht
- Anwalt oder Gewerkschaft sofort kontaktieren