Commerciante con POS e cassa integrati sul bancone
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Kein Bargeld? Ab 2026 müssen Händler das POS-Terminal zwingend anbieten — oder riskieren eine Strafe

Ab 2026 sind alle Händler verpflichtet, Kartenzahlungen zu akzeptieren, ohne Mindestbeträge oder Ausreden. Wer sich weigert, kann bestraft werden. Hier ist alles, was Sie wissen müssen.

⚡ Kurz zusammengefasst

Ab dem 1. Januar 2026 ist die Pflicht zur Annahme von Kartenzahlungen für alle Händler und Freiberufler vollständig in Kraft. Es gibt keine Mindestbeträge, keine Ausnahmen für technische Störungen, keine akzeptierten Ausreden. Wer die Kartenzahlung verweigert, riskiert eine Verwaltungsstrafe. Der Verbraucher kann die Weigerung beim Finanzamt melden.

Das POS-Terminal: Eine Pflicht, keine Option

Ab 2026 ist die Verpflichtung zur Akzeptanz von Kartenzahlungen nicht mehr verhandelbar. Alle Händler, Handwerker und Freiberufler müssen POS-Terminals bereithalten und Zahlungen per Kreditkarte, Debitkarte oder anderen elektronischen Mitteln akzeptieren.

Keine Mindestbeträge mehr

Vorbei sind die Zeiten des Schildes „Kartenzahlung ab 10 Euro". Das Gesetz sieht keine Mindestschwellen vor. Auch eine Zahlung von 1 Euro muss per Karte akzeptiert werden, wenn der Kunde dies wünscht.

Die Verweigerung der Kartenzahlung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von 30 Euro plus 4 % der Transaktion bestraft werden kann.

Was kann der Verbraucher tun?

  • Die Weigerung der Finanzbehörde (Agenzia delle Entrate) melden
  • Eine Beschwerde beim Händler hinterlassen
  • Die Verbraucherschutzbehörden informieren

Ausnahmen: Wann gilt die Pflicht nicht?

Technische Störungen können kurzfristig eine Ausnahme rechtfertigen, aber nicht als dauerhafte Ausrede dienen. Straßenhändler und bestimmte Kleinstunternehmen können unter bestimmten Bedingungen ausgenommen sein — aber diese Ausnahmen sind eng begrenzt.

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