Das POS-Terminal: Eine Pflicht, keine Option
Ab 2026 ist die Verpflichtung zur Akzeptanz von Kartenzahlungen nicht mehr verhandelbar. Alle Händler, Handwerker und Freiberufler müssen POS-Terminals bereithalten und Zahlungen per Kreditkarte, Debitkarte oder anderen elektronischen Mitteln akzeptieren.
Keine Mindestbeträge mehr
Vorbei sind die Zeiten des Schildes „Kartenzahlung ab 10 Euro". Das Gesetz sieht keine Mindestschwellen vor. Auch eine Zahlung von 1 Euro muss per Karte akzeptiert werden, wenn der Kunde dies wünscht.
Die Verweigerung der Kartenzahlung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von 30 Euro plus 4 % der Transaktion bestraft werden kann.
Was kann der Verbraucher tun?
- Die Weigerung der Finanzbehörde (Agenzia delle Entrate) melden
- Eine Beschwerde beim Händler hinterlassen
- Die Verbraucherschutzbehörden informieren
Ausnahmen: Wann gilt die Pflicht nicht?
Technische Störungen können kurzfristig eine Ausnahme rechtfertigen, aber nicht als dauerhafte Ausrede dienen. Straßenhändler und bestimmte Kleinstunternehmen können unter bestimmten Bedingungen ausgenommen sein — aber diese Ausnahmen sind eng begrenzt.