Der Klassiker am Ende des Mietverhältnisses
Das Mietverhältnis endet, der Mieter übergibt die Wohnung. Plötzlich sieht der Vermieter überall Schäden: Nagelspuren im Putz, Kratzer auf dem Parkett, Verfärbungen an den Wänden. Er möchte die gesamte Kaution einbehalten. Hat er dazu das Recht?
Normale Abnutzung vs. Beschädigung: Der gesetzliche Rahmen
Das Bürgerliche Gesetzbuch (Art. 1590) unterscheidet klar zwischen:
- Normaler Abnutzung (usura normale): Gebrauchsspuren, die durch den normalen, vertragsgemäßen Gebrauch entstehen. Diese gehen zu Lasten des Vermieters.
- Beschädigungen: Schäden, die über den normalen Gebrauch hinausgehen. Diese gehen zu Lasten des Mieters.
Kleine Nagelspuren für Bilderrahmen, normale Verfärbungen alter Farbe, Kratzer auf Böden nach jahrelangem Gebrauch: Das ist normale Abnutzung, keine Beschädigung.
Was darf der Vermieter abziehen?
- Echte Beschädigungen (Löcher in Wänden, kaputte Einrichtungsgegenstände)
- Nicht genehmigte Umbauten
- Flecken, die nicht durch normalen Gebrauch entstehen
Was darf er nicht abziehen?
- Normale Nagelspuren für Bilder und Spiegel
- Altersbedingte Verfärbungen an Wänden und Decken
- Kratzer auf Böden nach jahrelangem Gebrauch
- Normaler Verschleiß von Armaturen und Geräten
Wie schützt man sich?
Machen Sie beim Ein- und Auszug ein detailliertes Übergabeprotokoll mit Fotos. Dieses Dokument ist Ihr wichtigster Schutz bei Streitigkeiten über die Kaution.