Das Ende des gesetzlosen E-Scooter-Zeitalters
Jahrelang bewegten sich E-Scooter in einer rechtlichen Grauzone: keine klaren Regeln, keine Pflichtversicherung, keine Kennzeichenpflicht. Das hat sich grundlegend geändert.
Die neuen Pflichten ab 2025
- Kennzeichen: Jeder E-Scooter, der auf öffentlichen Straßen gefahren wird, braucht ein Kennzeichen
- Pflichtversicherung: Wie bei Autos und Motorrädern ist eine Haftpflichtversicherung obligatorisch
- Helmpflicht: Für alle Fahrer, unabhängig vom Alter
- Mindestalter: 14 Jahre (mit Elternerlaubnis bis 18)
Wer ohne Versicherung einen Unfall verursacht, haftet persönlich für alle entstandenen Schäden — und das kann existenzbedrohend sein.
Wo darf man mit E-Scootern fahren?
E-Scooter dürfen in der Regel auf Radwegen, in Fußgängerzonen (wo erlaubt) und auf Straßen mit maximal 50 km/h fahren. Auf Autobahnen, Bundesstraßen und Straßen mit höherer Geschwindigkeit ist das Fahren verboten.
Bußgelder im Überblick
- Ohne Kennzeichen: 100-400 Euro
- Ohne Versicherung: 866-3.464 Euro
- Ohne Helm: 50-200 Euro